Seniorenresidenz Bad Laasphe

Preisübersichten

Entgelt für die stationäre Pflege

Stand: 01.01.2024

Leistungen

Pflegegrad

1

2

3

4

5

Pflege & Betreuung48,71 €62,45 €78,62 €95,49 €103,05 €
abzgl. Leistungen Pflegekasse-4,11 €-25,31 €-41,49 €-58,35 €-65,91 €
Eigenanteil (Pflege & Betreuung)44,60 €37,14 €37,14 €37,14 €37,14 €
Unterkunft20,05 €20,05 €20,05 €20,05 €20,05 €
Verpflegung15,43 €15,43 €15,43 €15,43 €15,43 €
Invest.-Kosten26,52 €26,52 €26,52 €26,52 €26,52 €
Ausbildungsumlage PflBG5,28 €5,28 €5,28 €5,28 €5,28 €
Gesamtentgelt (täglich)111,88 €104,42 €104,42 €104,42 €104,42 €
Gesamtentgelt1 (monatlich)3.403,39 €3.176,46 €3.176,46 €3.176,46 €3.176,46 €

 

1Das durchschnittliche Gesamtentgelt im Monat berechnet sich wie folgt: Tägliches Gesamtentgelt in € x 30,42 Tage.

Entgelt für die stationäre Junge Pflege

Stand: 01.01.2024

Leistungen

Pflegegrad

1

2

3

4

5

Pflege & Betreuung70,02 €89,77 €105,94 €122,80 €130,36 €
abzgl. Leistungen Pflegekasse-4,11 €-25,31 €-41,49 €-58,35 €-65,91 €
Eigenanteil (Pflege & Betreuung)65,91 €64,45 €64,45 €64,45 €64,45 €
Unterkunft20,93 €20,93 €20,93 €20,93 €20,93 €
Verpflegung16,11 €16,11 €16,11 €16,11 €16,11 €
Invest.-Kosten26,52 €26,52 €26,52 €26,52 €26,52 €
Ausbildungsumlage PflBG7,46 €7,46 €7,46 €7,46 €7,46 €
Gesamtentgelt (täglich)136,93 €135,47 €135,47 €135,47 €135,47 €
Gesamtentgelt1 (monatlich)4.165,41 €4.121,00 €4.121,00 €4.121,00 €4.121,00 €

1Das durchschnittliche Gesamtentgelt im Monat berechnet sich wie folgt: Tägliches Gesamtentgelt in € x 30,42 Tage.

Entgelt für die Solitäre Kurzzeitpflege

Stand: 01.01.2024

 

Leistungen

Pflegegrad

1

2

3

4

5

Pflege & Betreuung102,47 €107,86 €113,25 €118,65 €124,04 €
Unterkunft22,43 €22,43 €22,43 €22,43 €22,43 €
Verpflegung17,27 €17,27 €17,27 €17,27 €17,27 €
Invest.-Kosten30,31 €30,31 €30,31 €30,31 €30,31 €
Ausbildungsumlage PflBG9,11 €9,11 €9,11 €9,11 €9,11 €
Gesamtentgelt1 (täglich) 181,59 €186,98 €192,37 €197,77 €203,16 €

 

1Vom Gesamtentgelt wurde noch kein Zuschuss zu den Pflegeleistungen von Pflegekasse abgezogen, da dieser individuell zu berechnen ist. Ebenso wurde die Refinanzierung der Investition durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe nicht in Abzug gebracht.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Bei der ausschließlichen, nicht nur vorübergehenden Ernährung über eine PEG-Sonde unter Einschluss der Flüssigkeitsversorgung wird das Entgelt für die Verpflegung um ein Drittel gemindert, sofern der Sachkostenaufwand für die Sonderernährung von anderen Kostenträgern übernommen wird.

Leistungen der Pflegekasse

Bei vorliegender Einstufung in einen der fünf Pflegegrade durch Ihre zuständige Pflegekasse übernimmt diese einen monatlichen Pauschalbetrag von maximal:

  • 125,00 € im Pflegegrad 1 (entspricht täglich 4,11 €)
  • 770,00 € im Pflegegrad 2 (entspricht täglich 25,31 €)
  • 1.262,00 € im Pflegegrad 3 (entspricht täglich 41,49 €)
  • 1.775,00 € im Pflegegrad 4 (entspricht täglich 58,35 €)
  • 2.005,00 € im Pflegegrad 5 (entspricht täglich 65,91 €)
     

Leistungszuschlag für Pflegebedürftige der vollstationären Dauerpflege gemäߧ 43c SGB XI

Die Pflegeversicherung zahlt allen Heimbewohner, die Leistungen der vollstationären Dauerpflege beziehen, seit 1. Januar 2022 neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG).

Die Unterstützung ist gestaffelt und orientiert sich an der Dauer des Aufenthaltes eines Pflegeheimbewohners. Durch den Leistungszuschlag verringert sich der jeweilige persönliche Eigenanteil der Pflegekosten. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer der Pflege. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und danach 75 Prozent.

Ab dem 01.01.2024 erhöht sich der Leistungszuschlag. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und danach 75 Prozent.

Der pflegebedingte Eigenanteil bezieht sich auf die Leistungen Pflege & Betreuung und Ausbildungsumlage PflBG. Auf die Leistungen Unterkunft, Verpflegung und Invest.-Kosten wird kein Leistungszuschlag gewährt.

Pflegewohngeld

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Pflegebedürftige, sollten die Mittel nicht ausreichen, um den Heim-/Pflegeplatz zu finanzieren, in Form einer Förderung. Gern unterstützen wir Sie bei der Klärung offener Fragen sowie bei der Bearbeitung notwendiger Formalitäten.

Sozialhilfe

Sollten eigene Mittel nicht ausreichen, den Heim-/Pflegeplatz zu finanzieren, kann eine weitere Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Sonstige Zusatzleistungen

Zusatzleistungen sind besondere Komfortleistungen bei der Unterkunft und Verpflegung, sowie zusätzliche pflegerische oder betreuende Leistungen, die durch die Bewohnerin / den Bewohner individuell wählbar sind. Ihre Vergütung ist nicht bereits durch die regulären Entgelte für Unterkunft und Verpflegung, Pflegeleistungen oder Investitionsfolgekosten abgegolten. Diese Leistungen sind bei Inanspruchnahme gesondert zu vereinbaren und abzurechnen.

Nähere Einzelheiten erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern in der Verwaltung.

 

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